Hinzuverdienstgrenze bei Rente

Hinzuverdienstgrenze für vorzeitige RentenbezieherInnen aufgehoben

Seit dem 1. Januar 2023 ist die Hinzuverdienstgrenze für ArbeitnehmerInnen, die eine vorgezogene Altersrente (also Rente vor Eintritt der gesetzlichen Regelalterszeit) erhalten, aufgehoben worden.
Die letzten beiden Jahre 2021 und 2022 durften diese Rentenempfänger bereits zusätzlich zu ihrer Rente bis zu 46.060 Euro steuerpflichtig dazuverdienen.
(Vorher galt eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro.)
Diese Regelung betrifft alle Kolleginnen und Kollegen, die entweder Rente für besonders langjährig Versicherte erhalten und Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund ihrer Schwerbehinderung vorzeitig abschlagsfrei in den Ruhestand gewechselt sind oder das vorhaben.
Bei Anspruch auf Rente wegen Teil-Erwerbsminderung können 35.650 Euro und bei voller Erwerbsminderungsrente 17.820 Euro hinzuverdient werden.

Rechtsverbindliche Auskünfte können Sie bei Ihren für Ihren Wohnort zuständigen ehrenamtlichen RentenberaterInnen einholen, die Ihnen auch beim Ausfüllen des Antrags behilflich sind.

Dem Ordinariat muss der Eintritt in die vorgezogene Rente angezeigt werden; es entstehen Ihnen dadurch keinerlei Nachteile.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Deutsche Rentenversicherung (6/2023)

Susanna Traber-Jauch