Inflationsausgleich

Informationen der Mitarbeitendenseite der Bistums-KODA-Freiburg, FOKUS Ausgabe 2023 – I

Freiburg, 16.1.2023
„Und wann bekomme ich meine 3.000,- Euro?“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zuerst wünsche ich Ihnen allen ein gutes Neues Jahr 2023! Die Frage in der Überschrift ist gut und richtig, und wird mir und uns in der KODA in den letzten Wochen häufig gestellt. Der Hintergrund ist der Beschluss der Bundesregierung, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten bis zu 3.000.- € steuer- und sozialversicherungsfrei als sogenannten „Inflationsausgleich“ gewähren können. (siehe: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/inflationsausgleichspraemie-2130190)
Einige Unternehmen oder Tarifbereiche haben davon bereits Gebrauch gemacht. Der öffentliche Dienst noch nicht, und zwar weder für die Kommunen (für uns ist das der Bereich Sozial- und Erziehungsdienst) noch für die Länder.
Natürlich befassen wir uns in der KODA bereits mit der Frage, auch wenn wir aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes dazu noch keine Beschlüsse vorliegen haben. Auf keinen Fall werden wir „abgehängt“ werden. Sie erinnern sich sicher auch an die sogenannte „Corona-Prämie“, bei der die Beschäftigten im Erzbistum deutlich vor den Beschäftigten im öffentlichen Dienst lagen. Hier kann ich Ihnen versichern, wir bleiben wie bisher im „Geleitzug“ unserer Referenztarife, an vielen Stellen sind wir aus Mitarbeitendensicht besser unterwegs.
Sobald die KODA einen Beschluss gefasst hat, sind es auch „Ihre“ 3.000,- € (anteilig zum Beschäftigungsumfang natürlich)!
„Nebenwirkungen“
Wer nur die Antwort auf die obige Frage wollte, muss jetzt nicht mehr weiterlesen. Allen anderen
gebe ich gern noch ein paar eigene Überlegungen und auch kritische Anmerkungen zu diesen Sonderzahlungen mit.
„Brutto für netto“
Die steuerfreie und von der Beitragspflicht für die Sozialversicherung befreite Zahlung ist zunächst ein „warmer Regen“ – brutto für netto. Kommt im ersten Moment gut an und tut auch dem Geldbeutel oder dem Konto gut.
Sozial
Auch gut finde ich, dass Einmalzahlungen mit festen Beträgen die unteren Einkommensgruppen in der Höhe gleich behandeln wie die oberen. Also keine prozentuale Zahlung, sondern ein Festbetrag.
Auswirkung auf die Sozialkassen tragen alle
Es gibt aber auch Nebenwirkungen, die ich negativ bewerte: Der Arbeitgeber spart die Sozialversicherungsbeiträge, eine Einsparung von rund 18 % zusätzlich zum Zahlungsbetrag. Das sei den Arbeitgebern auch gegönnt. Doch die Beiträge beider Beteiligter, Mitarbeitende und Arbeitgeber, fehlen in den Sozialkassen. Dort in der Zukunft sicher steigende Beiträge zahlen die Beschäftigten dann wieder mit den eigenen Beiträgen mit. (Dass natürlich auch die Rentenansprüche bei gesetzlicher RV und Betriebsrente nichtsteigen ist bei dem geringen Effekt sicher zu vernachlässigen.)
Reallohn sinkt
Weiter: Das Tabellenniveau bleibt unverändert oder steigt wegen der Einmalzahlung nur sehr gering. Die Inflationsrate liegt aber deutlich oberhalb dieser Steigerung. Wenn der Effekt der Einmalzahlung „verpufft“ ist bleibt die Differenz zwischen gestiegenen Lebenshaltungskosten und Tabellenniveau. Die Reallöhne und damit die Kaufkraft sinken trotz Einmalzahlung, und das auf Dauer. Und an dieser Stelle ist dann die langfristige Betrachtung der Renten eher ein Thema, da sich die Renten langfristig am Lohnniveau orientieren.
Altersteilzeit
Beschäftigte in Altersteilzeit in der Ruhephase haben keinen Anspruch auf die Zahlung, da nur in der Erwerbszeit das entsprechende Wertguthaben aufgebaut wird, welches in der Ruhephase abgebaut werden kann.
Ich wiederhole mich: Die Mitarbeitendenseite der KODA wird sich keiner Einmalzahlung in den Weg stellen, im Gegenteil. Als Orientierung bleiben die Referenztarife im öffentlichen Dienst, aber im System des Dritten Weges trifft die KODA die Entscheidungen.
Es ist uns wichtig, Sie an unseren Überlegungen teilhaben zu lassen.
Die Bedingungen, unter denen wir alle unsere Arbeit tun und wir in der KODA um Beschlüsse kämpfen, sind vielfältig. Es gibt nicht die einfachen Entscheidungen, bei denen nur Vorteile für alle Seiten herauskommen. Das hindert uns nicht
daran, Entscheidungen zu treffen. Es fordert uns aber heraus, Vieles zu bedenken und Ihnen Hintergründe zu unseren Entscheidungen und Entscheidungsprozessen vermitteln.
Dazu soll auch diese Information beitragen, die Sie gerne auch unter den Kolleginnen und Kollegen weiter geben können.
Herzliche Grüße
Stephan Schwär,
Stellv. Vorsitzender der KODA und Sprecher der Mitarbeitendenseite