Gruppengröße im Religionsunterricht

Kleine Gruppen sind u. U. möglich!

Wichtige Information zum Gruppenteiler:

Die Gruppengröße im Religionsunterricht ist immer wieder ein Thema, das an die MAV herangetragen wird. Hier möchten wir Ihnen dazu wichtige Informationen zusammenstellen.

Die Gruppengröße im RU orientiert sich im Wesentlichen am sog. Organisationserlass, einer Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg. Je nach Schulart werden die Gruppengrößen für das Fach Religion wie folgt angegeben:

  Mindestschülerzahl Gruppenteiler
Grundschule 8 28
25 (jahrgangsübergreifende Gruppen)
Werkrealschule Hauptschule 8 30
28 (jahrgangsübergreifende Gruppen)
Realschule 8 30
Gemeinschaftsschule 8 28
SBBZ   6-12
je nach Förderschwerpunkt
Gymnasium 8 30
Berufliche Schulen 8 30

Um eine Gruppe zu bilden, beträgt die Mindestschülerzahl bei allen Schularten 8. Dagegen variiert die für die Gruppenteilung maßgebliche Zahl. An der Realschule beispielsweise soll eine Gruppe geteilt werden, wenn die Schülerzahl 30 übersteigt (Teilung also ab 31). Doch handelt es sich bei diesen Zahlen zum Teiler nur um Richtwerte, die nicht unumstößlich sind. Die Schulleitung kann eine Gruppe über dem Teiler bilden, wenn sie einen Mangel an Fachlehrkräften hat. Umgekehrt hat die Schulleitung aber auch die Möglichkeit, eine Gruppe zu teilen, wenn der Teiler nicht erreicht ist.

Nun folgt die für Sie wichtige Information:

Unser Dienstgeber hat bei mehreren Gelegenheiten darauf hingewiesen, dass in bestimmten Situationen die Teilung von Gruppen von seiner Seite in Absprache mit den Regierungspräsidien unterstützt wird, auch wenn der Gruppenteiler noch nicht erreicht ist! Hierzu bedarf es der Rücksprache mit der Referentin bzw. den Referenten Ihrer Schulart in der Abteilung 3 – Bildung des Erzbischöflichen Ordinariats.

Diese Information ist vor allem für Kolleginnen und Kollegen wichtig, die an eine andere Schule versetzt werden sollen, weil die Schülerzahlen im Fach Religion zurückgegangenen sind und damit der Bedarf an Lehrerstunden nicht mehr in gleichem Maße besteht wie zuvor.       

Ein anderer Fall könnte sein, dass ein/e Referendar/in mit dem Fach Religion an die Schule kommt und der bisherigen Religionsfachkraft daher Stunden zur Erfüllung ihres Deputats an der Schule fehlen.

Sollten Sie von Ihrer Schulleitung erfahren, dass Sie im nächsten Schuljahr nicht oder nicht mehr mit Ihrem bisherigen Deputatsumfang eingesetzt werden können, wenden Sie sich umgehend an Ihren Schuldekan bzw. Ihre Referatsleitung im Ordinariat. Je nach Situation vor Ort können auch bei Schülerzahlen unter dem Gruppenteiler zwei kleinere Gruppen mit mindestens 8 SchülerInnen (unabhängig von der Religionszugehörigkeit) gebildet werden!