Hinzuverdienstgrenze

In der gesetzlichen Rentenversicherung werden mit dem Gesetz die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten zum 1. Januar 2023 grundlegend reformiert. So entfällt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten. Bei Erwerbsminderungsrenten werden die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben.

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Trauer um Prälat Alfons Ruf

Die MAV Religionslehrerinnen und -lehrer trauert um den langjährigen Leiter der Schulabteilung.

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